Mietinformationen

Mietinformationen

- Preise sind Tagespreise: 
  Sasion 01.April bis 31.August
  max. 9.00 bis 20.00 Uhr 
  Nebensasion 01.September bis 30.März
  max 10.00 bis 18.00 Uhr (Bei Outdoor Events mindestens +5 Grad, kein Schnee) 
  Abweichende Zeiten nach Absprache möglich.
- Fullservicepaket beinhalten: Anlieferung in Bremen und Landkreis OHZ sowie Aufbau, Abbau und
   Abholung.
(Anlieferung auserhalb gegen geringen Aufpreis)
- Bei Buchung mehrerer Attraktionen mit Fullservice wird das Fullservicepaket pro Attraktion berechnet!
- Aufsicht wird vom Mieter gestellt, (bei Bedarf von uns gestellte Aufsicht auf Anfrage buchbar.)
- Der Mieter stellt einen Stromanschluss von 230V zu Verfügung
- Benötigt wird eine ebene Fläche zum Aufbau der Hüpfburg.

- Bei Windböen (ab Windstärke 5) sowie Regen ist der Betrieb einer Hüpfburg aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Wir behalten uns vor die Buchung bei schlechter Wettervorhersage des ,,DWD" sprich Wind ab der Windstärke 5, sowie bei einer Niederschlagswahrscheinlichkeit ab 50% kurzfristig zu stornieren. 

Mit Ihrer Buchung akzeptieren sie die unten genannten AGBs ohne vorbehalt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. Unsere Angebote sind freibleibend und haben 14 Tage Gültigkeit.
 2. Mit erteilung des Auftrags ist die Buchung für beide Patein bindend.
 3. Eine Stornierung ohne Angaben von Gründen ist bis 24 Stunden vor Event kostenfrei möglich.  
 4. Bei wetterbedingter Stornierung wie Regen, Gewitter und Sturm ist eine kostenfreie Stornierung bis 8.00 Uhr am Eventtag möglich.
 5. Der Mieter ist verpflichtet, entsprechend Strom 230V am Aufbauort (max 25m Entfernung) zur Verfügung zu
     stellen, der Veranstaltungsort muss ebenerdig und frei von Scherben, Splitt etc sein.
  6. Die Hüpfburg muss beim Outdoor Aufbau im Boden verankert werden, bei eventuell auftretenden Schäden durch die Bodenverankerung ubernimmt der Aufsteller keine Haftung, der Mieter trägt die alleinige Verantwortung. Idealer Aufstellort ist eine
      Grünfläche alternativ wäre Pflasterstein oder Schotter. Ist der Aufstellort Asphaltiert / Betoniert bitte
      um vorheriger Absprache.
 6, Bei buchung unserer Karussells muss der Aufstellort mit einem Transporter + Anhänger erreichbar und 
     befahrbar sein. Der Aufstellort muß eine Zufahrt von mind. 3,00m Breite und 3,80m Höhe haben. Der 
     Untergrund muss ebenerdig sein.
 7. Bei mehrstündigem Einsatz sind für gebuchten Betreuungspersonal / Künstler Pausen für
     Mahlzeiten zu gewährleisten.
  8. Falls ein Defekt an den Geräten auftritt, ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen
     und das Gerät stillzulegen. Eigenmächtige Reparaturen sind verboten.
  9. Der Mieter haftet für Beschädigungen und Verluste der Geräte sowie Zubehörteile.
10. Unsere Freizeitgeräte und Sonderattraktionen bedürfen einer ständigen Aufsicht durch
     volljährige Personen. Das Betreiben ohne Aufsicht ist untersagt und fahrlässig.
11. Den Einweisungen durch den Vermieter sind Folge zu leisten.
12. Die Benutzung der Freizeitgeräte und Sonderattraktionen erfolgt auf eigene Gefahr, bei Buchung ohne 
      Betreuungspersonal von der Firma Der Hüpfburgenverleih übernimmt der Mieter die Haftung für alle  
      Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung und den Aufbau ergeben. Er stellt den Vermieter
      von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei.
13. Bei Buchung von Betreungspersonal der Firma Der Hüpfburgenverleih ist die gebuchte Attraktion durch
      unserer Betriebshaftpflicht-Versicherug abgesichert.
13. Bei Wind (ab Windstäke 5), Regen und Gewitter verpflichtet sich der Mieter, die
      Hüpfburg unverzüglich zu sperren, und die Luft abzulassen, eine Nutzung bei Regen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
14. Zahlung sofern nicht anders vereinbart – bei Privatkunden wird vereinbart, die Gagen/Mietpreis direkt
      nach der Veranstaltung in Bar zu begleichen.
      Bei Gewerbekunden innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung.
      Ab einer Höhe von 2.500,–EUR Gesamtsumme ist eine Anzahlung von 50 % der Gesamtsumme bis 14
      Tage vor der Veranstaltung zu begleichen.
15. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, werden Verzugszinsen laut
      BGB § 286, 288 berechnet.
16. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet dieser gegenüber Der Hüpfburgenverleih als
      Gesamtschuldner.
17. Der Mietzins der Freizeitgeräte und Sonderattraktionen bezieht sich auf den genannten
      Zeitraum in der Auftragsbestätigung.
18. Verträge sind nicht zur Einsicht für Dritte bestimmt.
     Beide Vertragspartner verpflichten sich, das Gagengeheimnis zu wahren.
19. Urheberrechte:
      Die in unseren Vorverträgen und Konzepten erarbeiteten Ideen, Gedanken und Vorschläge
      sind geistiges Eigentum der Firma ,,Der Hüpfburgenverleih“ und unterliegen den geltenden
      Urhebergesetzen.
20. Sollte es uns aus Gründen von höhere Gewalt nicht möglich sein die gebuchte
      Attraktion zu liefern, so behalten wir uns vor diese durch eine vergleichbare oder höherwertige
      Attraktion zu ersetzen.
21. Im Falle Höherer Gewalt wird Der Hüpfburgenverleih von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Mieter
      und auch z.B. engagierten Künstlern/Promotern, etc. frei und schuldet keinen Schadensersatz.
      Fälle Höherer Gewalt sind  z.B. widrige Witterungsverhältnisse, die den Auf-Abbau von unserern
      Geräten.verzögern oder verhindern. ein vorzeitiger Abbau kann auch während der Veranstaltung,
      nicht ganz ausgeschlossen werden  (z.B. ab Windstärke 5), Regen, außerdem Feuer, Hochwasser
      und vergleichbare Unglücksfälle im Betrieb des  Verleihers, sowie andere ungewöhnliche Ereignisse,
      die auch den besondere, nach Lage der Umstände, von ihm zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert
      werden können (Verkehrsunfall, Todesfall, etc.)
22. Liefer-und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem  
     Vermieter/Künstler/Vermittler (Der Hüpfburgnverleih) die Lieferungen wesentlich erschweren oder
      unmöglich machen – z.B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
      Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, unverschuldeter Personalmangel, unverschuldeter Mangel an 
      Transportmitteln, behördliche Anordnungen – hat die Firma Der Hüpfburgenverleih auch bei verbindlich
      vereinbarten Lieferfristen nicht zu vertreten. Für den Besteller entstehen in diesem Fall keine 
      Schadenersatzansprüche. Generell sind die Schadensersatzansprüche für beide Seiten nie  höher als die
      vereinbarte Gage/Mietzahlung.
23. Bei offizieller Unwetter vorhersage oder auch Regen des ,,DWD“ für den Eventzeitraum, behalten wir uns vor den Vertrag
      aus Sicherheitsgründen zu Stornieren.
24. Soweit eine Bestimmung dieser AGBs ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen
      Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
25. Gerichtsstand
Als Gerichtstand wird für beide Teile Bremen vereinbart.




_____Der Hüpfburgen Verleih Bremen Ihr Ansprechpartner für Hüpfburgen, Karussell, Bullriding, Kinderschminken uvm __________ Infotelefon: 01520 / 88 93 721 oder Email: info@huepfburgbremen.de _____