Mietinformationen
Mietinformationen- Preise sind Tagespreise:
Sasion 01.April bis 31.August
max. 9.00 bis 20.00 Uhr
Nebensasion 01.September bis 30.März
max 10.00 bis 18.00 Uhr (Bei Outdoor Events mindestens +5 Grad, kein Schnee)
Abweichende Zeiten nach Absprache möglich.
- Fullservicepaket beinhalten: Anlieferung in Bremen und Landkreis OHZ sowie Aufbau, Abbau und
Abholung. (Anlieferung auserhalb gegen geringen Aufpreis)
- Bei Buchung mehrerer Attraktionen mit Fullservice wird das Fullservicepaket pro Attraktion berechnet!
- Aufsicht wird vom Mieter gestellt, (bei Bedarf von uns gestellte Aufsicht auf Anfrage buchbar.)
- Der Mieter stellt einen Stromanschluss von 230V zu Verfügung
- Benötigt wird eine ebene Fläche zum Aufbau der Hüpfburg.
- Bei Windböen (ab Windstärke 5) sowie Regen ist der Betrieb einer Hüpfburg aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Wir behalten uns vor die Buchung bei schlechter Wettervorhersage des ,,DWD" sprich Wind ab der Windstärke 5, sowie bei einer Niederschlagswahrscheinlichkeit ab 50% kurzfristig zu stornieren.
Mit Ihrer Buchung akzeptieren sie die unten genannten AGBs ohne vorbehalt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Angebote sind freibleibend und haben 14 Tage Gültigkeit.
2. Mit erteilung des Auftrags ist die Buchung für beide Patein bindend.
3. Eine Stornierung ohne Angaben von Gründen ist bis 24 Stunden vor Event kostenfrei möglich.
4. Bei wetterbedingter Stornierung wie Regen, Gewitter und Sturm ist eine kostenfreie Stornierung bis 8.00 Uhr am Eventtag möglich.
5. Der Mieter ist verpflichtet, entsprechend Strom 230V am Aufbauort (max 25m Entfernung) zur Verfügung zu
stellen, der Veranstaltungsort muss ebenerdig und frei von Scherben, Splitt etc sein.
6. Die Hüpfburg muss beim Outdoor Aufbau im Boden verankert werden, bei eventuell auftretenden Schäden durch die Bodenverankerung ubernimmt der Aufsteller keine Haftung, der Mieter trägt die alleinige Verantwortung. Idealer Aufstellort ist eine
Grünfläche alternativ wäre Pflasterstein oder Schotter. Ist der Aufstellort Asphaltiert / Betoniert bitte
um vorheriger Absprache.
6, Bei buchung unserer Karussells muss der Aufstellort mit einem Transporter + Anhänger erreichbar und
befahrbar sein. Der Aufstellort muß eine Zufahrt von mind. 3,00m Breite und 3,80m Höhe haben. Der
Untergrund muss ebenerdig sein.
7. Bei mehrstündigem Einsatz sind für gebuchten Betreuungspersonal / Künstler Pausen für
Mahlzeiten zu gewährleisten.
8. Falls ein Defekt an den Geräten auftritt, ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen
und das Gerät stillzulegen. Eigenmächtige Reparaturen sind verboten.
9. Der Mieter haftet für Beschädigungen und Verluste der Geräte sowie Zubehörteile.
10. Unsere Freizeitgeräte und Sonderattraktionen bedürfen einer ständigen Aufsicht durch
volljährige Personen. Das Betreiben ohne Aufsicht ist untersagt und fahrlässig.
11. Den Einweisungen durch den Vermieter sind Folge zu leisten.
12. Die Benutzung der Freizeitgeräte und Sonderattraktionen erfolgt auf eigene Gefahr, bei Buchung ohne
Betreuungspersonal von der Firma Der Hüpfburgenverleih übernimmt der Mieter die Haftung für alle
Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung und den Aufbau ergeben. Er stellt den Vermieter
von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei.
13. Bei Buchung von Betreungspersonal der Firma Der Hüpfburgenverleih ist die gebuchte Attraktion durch
unserer Betriebshaftpflicht-Versicherug abgesichert.
13. Bei Wind (ab Windstäke 5), Regen und Gewitter verpflichtet sich der Mieter, die
Hüpfburg unverzüglich zu sperren, und die Luft abzulassen, eine Nutzung bei Regen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
14. Zahlung sofern nicht anders vereinbart – bei Privatkunden wird vereinbart, die Gagen/Mietpreis direkt
nach der Veranstaltung in Bar zu begleichen.
Bei Gewerbekunden innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung.
Ab einer Höhe von 2.500,–EUR Gesamtsumme ist eine Anzahlung von 50 % der Gesamtsumme bis 14
Tage vor der Veranstaltung zu begleichen.
15. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, werden Verzugszinsen laut
BGB § 286, 288 berechnet.
16. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet dieser gegenüber Der Hüpfburgenverleih als
Gesamtschuldner.
17. Der Mietzins der Freizeitgeräte und Sonderattraktionen bezieht sich auf den genannten
Zeitraum in der Auftragsbestätigung.
18. Verträge sind nicht zur Einsicht für Dritte bestimmt.
Beide Vertragspartner verpflichten sich, das Gagengeheimnis zu wahren.
19. Urheberrechte:
Die in unseren Vorverträgen und Konzepten erarbeiteten Ideen, Gedanken und Vorschläge
sind geistiges Eigentum der Firma ,,Der Hüpfburgenverleih“ und unterliegen den geltenden
Urhebergesetzen.
20. Sollte es uns aus Gründen von höhere Gewalt nicht möglich sein die gebuchte
Attraktion zu liefern, so behalten wir uns vor diese durch eine vergleichbare oder höherwertige
Attraktion zu ersetzen.
21. Im Falle Höherer Gewalt wird Der Hüpfburgenverleih von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Mieter
und auch z.B. engagierten Künstlern/Promotern, etc. frei und schuldet keinen Schadensersatz.
Fälle Höherer Gewalt sind z.B. widrige Witterungsverhältnisse, die den Auf-Abbau von unserern
Geräten.verzögern oder verhindern. ein vorzeitiger Abbau kann auch während der Veranstaltung,
nicht ganz ausgeschlossen werden (z.B. ab Windstärke 5), Regen, außerdem Feuer, Hochwasser
und vergleichbare Unglücksfälle im Betrieb des Verleihers, sowie andere ungewöhnliche Ereignisse,
die auch den besondere, nach Lage der Umstände, von ihm zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert
werden können (Verkehrsunfall, Todesfall, etc.)
22. Liefer-und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem
Vermieter/Künstler/Vermittler (Der Hüpfburgnverleih) die Lieferungen wesentlich erschweren oder
unmöglich machen – z.B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, unverschuldeter Personalmangel, unverschuldeter Mangel an
Transportmitteln, behördliche Anordnungen – hat die Firma Der Hüpfburgenverleih auch bei verbindlich
vereinbarten Lieferfristen nicht zu vertreten. Für den Besteller entstehen in diesem Fall keine
Schadenersatzansprüche. Generell sind die Schadensersatzansprüche für beide Seiten nie höher als die
vereinbarte Gage/Mietzahlung.
23. Bei offizieller Unwetter vorhersage oder auch Regen des ,,DWD“ für den Eventzeitraum, behalten wir uns vor den Vertrag
aus Sicherheitsgründen zu Stornieren.
24. Soweit eine Bestimmung dieser AGBs ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
25. Gerichtsstand
Als Gerichtstand wird für beide Teile Bremen vereinbart.